Die Mitglieder unseres Presbyteriums


Detlef  Gilleßen
 Jessener Str. 34
 48308 Senden mehr
Heinz-Hermann Haar
Dorffeld 109
48308 Senden mehr
Klaus-Jürgen  Kröber
 Kalverkamp 10
 48308 Senden mehr
Kirchmeister
Martina Leistikov
Wienkamp 25
48308 Senden mehr
 Marion  Otte
 Merschwiese 45
 48308 Senden mehr
Heiko Seibt
Dorffeld 18
8308 Senden mehr
 
Klaus  Wohlbür
 Droste Gärten 30
 48308 Senden mehr
Ulrich Breitling-van dePol
Steverstr. 5
48308 Senden
Vorsitzender
 
Was ist eigentlich ein "Presbyterium"?

Die Presbyterinnen und Presbyter, das heißt die "Gemeindeältesten". Die Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und ist als Titel für Amtsträger schon seit der Antike bekannt. "Alt sein" oder "alt aussehen" müssen sie aber keinesfalls. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt, für das es keine Bezahlung gibt.

Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder evangelischen Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche. Es ist kein Parlament, sondern die "Regierung" der Gemeinde. Neben Gemeindemitgliedern gehören ihm Mitarbeiterpresbyterinnen oder –presbyter und Pfarrerinnen bzw. Pfarrer an.

Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Es wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und für die Stellvertretung, Personen für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten, Diakonie usw.) und Ausschüsse, welche die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten und entlasten.

Alle vier Jahre entscheiden Wahlen darüber, wer zusammen mit den Pfarrern bzw. Pfarrerinnen die Gemeinde leitet. Danach können sich die Presbyteriumsmitglieder erneut zur Wahl stellen. Auf diese Weise ist für den nötigen Wechsel, aber auch für Kontinuität im Leitungsamt gesorgt. Die Wählerinnen und Wähler haben als evangelische Gemeindemitglieder ein Recht darauf, die Zusammensetzung des Presbyteriums zu bestimmen.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt oder konfirmiert ist. Es muss zum Abendmahl zugelassen sein und, soweit dazu eine Verpflichtung besteht, zu den kirchlichen Abgaben beitragen.